Lernförderung in Zweibrücken und in der Verbandgemeinde Zweibrücken-Land
Bildungspaket – Kostenlose Lernförderung
Was ist das?
Bereits seit dem 1. Januar 2011 haben Kinder und Jugendliche aus einkommensschwachen Familien einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe und können zu diesem Zweck bei den zuständigen Stellen zusätzliche Leistungen beantragen.
Die Lernförderung kann dann in Anspruch genommen werden, wenn das Lernziel –in der Regel die Versetzung in die nächste Klassenstufe – gefährdet ist.
Wer hat Anspruch?
Berechtigt sind Kinder und Jugendliche aus Familien, die Arbeitslosengeld II (bzw. Sozialgeld), Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Das Bildungspaket gilt für Kinder und Jugendliche bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres. Ausnahme sind die Leistungen zum Mitmachen in Kultur, Sport und Freizeit, die bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres gewährt werden.
So einfach funktioniert es:
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Ausfüllen des Antragsformulars durch die Eltern
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Bestätigung des Lernförderbedarfs durch die Schule/Lehrer
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Abgabe des Antrags
Sobald die Schule dem Antrag zugestimmt hat, vereinbaren Sie einen kostenlosen Beratungstermin mit uns bei Ihnen zu Hause. Die Nachhilfe für ihr Kind kann sofort beginnen und die Abrechnung der Nachhilfestunden erfolgt direkt über die Behörde!