Bildungs- und Teilhabepaket - Lernförderung
In Mainz wird das Bildungs- und Teilhabepaket seit dem Jahr 2011 angeboten.
Kinder und Jugendliche aus Familien mit geringerem Einkommen, können bei der Stadt Mainz einen Antrag für finanzielle Unterstützung einreichen, um einen verbesserten Anspruch auf Bildung und gesellschaftliche Teilhabe zu erlangen.
Dies bedeutet, dass die Antragsteller Arbeitslosengeld II (bzw. Sozialgeld), Wohngeld, Kinderzuschlag, Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen.
Die finanzielle Unterstützung für Nachhilfe, kann bis zum 25. Lebensjahr beantragt werden. Bei kulturellen, sportlichen oder allgemeinen Freizeitangeboten liegt die Altersobergrenze bei 18 Jahren.
Wie funktioniert der Antragsweg:
- Füllen Sie oder die Eltern den Antrag auf Lernförderung aus.
Antrag auf Bildung- und Teilhabepacket (BuT) Lernförderung
- Der Lehrer sieht Bedarf der Nachhilfe und füllt den Antrag auf Leistung für Bildung und Teilhabe Lernförderung für den betreffenden Schüler aus. Hier werden auch Angaben zum geplanten Umfang der Nachhilfestunden pro Fach angegeben.
Bestätigung der Schule für den Antrag auf Bildung-und-Teilhabe (BuT) Lernförderung
- Reichen Sie beide Anträge je nach bezogener Sozialleistung bei folgenden Ämtern:
SGB II : Jobcenter Mainz
Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 19
55131 Mainz
SBG XII, WoGG, BKGG, AsylbLG: Stadt Mainz / Amt für soziale Leistungen
Kaiserstraße 3-5
55116 Mainz
Hilfestellung zu BuT und Lernförderung
Bei weiteren Fragen hier noch nützliche Links:
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