Finanzielle Unterstützung
Kostenlose Beratung: 040 / 228 60 121

Wie erhalte ich finanzielle Unterstützung für die Nachhilfe? Vier kurze Schritte:
I. Würden Sie Unterstützung erhalten?
Bezieher von Arbeitslosengeld II, Sozialgeld, Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe, Grundsicherung), Leistungen im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes, Wohngeld oder Kinderzuschlag nach dem Bundeskindergeldgesetz können kostenlose Lernförderung / Nachhilfe erhalten.
II. Was müssen Sie konkret tun?
Ihren Bewilligungsbescheid (gemäß Punkt I.) legen Sie in der Schule vor. Dieser Kurzbescheid enthält wenige Daten. Leistungsberechtigte nach dem Sozialgesetzbuch II können ihn im Jobcenter beantragen. Für die anderen Leistungsberechtigten erfolgt eine automatische Zusendung.
III. Die Schule stimmt zu!
Schüler erhalten kostenlos zusätzliche Förderung (Nachhilfe), wenn das Erreichen des Lernzieles nach Einschätzung der Schule gefährdet ist. Die Zeugniskonferenz der Schule entscheidet darüber, in welchem Fach oder Lernbereich die Schüler Lernförderung benötigen. Sprechen Sie die Lehrerin / den Lehrer an! Die Nachhilfe kann auch von Anbietern außerhalb der Schule geleistet werden, wenn Sie das möchten! Bestehen Sie also darauf, dass Ihr Kind Einzelnachhilfe zu Hause durch das AHA!-Nachhilfe-Institut erhalten soll!
IV. Abrechnung ganz einfach!
Wenn die Schule zugestimmt hat, vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit uns bei Ihnen zu Hause. Wir suchen den paßgenauen Lehrer aus. Die Nachhilfe kann sofort starten - auch in den Ferien! Wir rechnen direkt mit der Schule / der Behörde ab.
Sprechen Sie uns gerne jederzeit an - wir helfen weiter!
