Bildungsgutschein

Die Stadt Leipzig fördert unter bestimmten Bedingungen das Lernen in Form der Einzelnachhilfe. Die Kostenübernahme für die Einzelnachhilfe kann vom entsprechenden Amt übernommen werden, wenn eine der folgenden Leistungen bezogen wird:

-Arbeitslosengeld II
-Sozialgeld nach dem SGB II
-Wohngeld nach dem WoGG
-Kinderzuschlag nach dem BKGG
-Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung nach dem SGB XII
-Leistungen nach §§ 2 oder 3 AsylbLG
 
Alle Infos zu den Leistungen zur Bildung und Teilhabe finden Sie hier.

Zur Beantragung benötigen Sie eine Bestätigung der Schule, dass eine außerschulische Lernförderung in Form von Einzelunterricht notwendig ist. Die Bestätigung und einen Antrag müssen Sie dann bei dem zuständigen Amt einreichen. Die nötigen Antragsformulare für die Stadt Leipzig finden Sie hier.

Mit Inkrafttreten des "Starke-Familie-Gesetztes" zum 01.08.19 ist der Bedarf an Lernförderung nicht mehr unmittelbar abhängig von einer Versetzungsgefährdung. 

Abrechnung der Lernförderung über die Bildungskarte in Leipzig

Ab Januar 2024 wird die außerschulische Lernförderung im Rahmen von Bildung und Teilhabe über die Bildungskarte abgerechnet. Nach wie vor muss die Lernförderung beim Sozialamt oder beim Jobcenter, je nach Bezügen, beantragt werden. 

Wir benötigen zur Abrechnung der Lernförderung nur noch die Kartennummer, den genehmigten Zeitraum, die Anzahl der Wochenstunden sowie die genehmigten Fächer.

Genaue Infos der Stadt Leipzig finden Sie hier.